Winterdienst: Wo wir streuen und wo wir nicht streuen

Bei Schnee und Eis sind alle gefragt: Die für den Winterdienst zuständigen Unternehmen, aber auch die Menschen in Hagen. Ein Überblick über die Zuständigkeiten.
Wo wir streuen
Auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen führen wir den Winterdienst gemeinsam mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) sowie einigen privaten Firmen durch. Die öffentlichen Straßen und Wege sind in Prioritäten-Klassen von 1 bis 4 eingeteilt. Die Streuklassen und Zuständigkeiten jeder Straße sind in der Straßenabfrage zum Winterdienst zu finden.
Informationen zu den einzelnen Streuklassen:
Streuklasse A (1)
- Hauptverkehrsstraßen mit überörtlichem Verkehr
- Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, die von Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs befahren werden
- Zufahrtsstraßen zu den Krankenhäusern (außer Klinik Ambrock, da kein Unfallkrankenhaus) und Schulen (nur an Schultagen)
Der Streueinsatz erfolgt
- montags bis samstags von 04.00 bis 20.00 Uhr und
- an Sonn- und Feiertagen von 06.00 bis 20.00 Uhr
Streuklasse A (2)
- Hauptverbindungsstraßen innerhalb geschlossener Ortslagen mit verkehrlicher Bedeutung
- Straßen mit starkem Gefälle oder Gefahrenstellen, die nicht reine Anliegerstraßen sind
- Straßen (auch außerhalb geschlossener Ortslagen), die von Schulbussen befahren werden
Der Streueinsatz erfolgt
- montags bis samstags von 06.00 bis 20.00 Uhr und
- Einschränkungen für Schulbuslinien: nur montags bis samstags von 06.00 bis 14.00 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien
Streuklasse B (3)
- Nebenstraßen und Wohnstraßen innerhalb geschlossener Ortslagen mit erheblichem Gefälle
Diese Straßen werden nach Abschluss des Winterdienstes der Streuklasse A (2) und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gewartet (bis maximal 20.00 Uhr, nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen).
Streuklasse C (4)
- Sonstige Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung von der Stadt Hagen beziehungsweise dem HEB zu reinigen sind
Diese Straßen werden nach Abschluss des Winterdienstes der Streuklasse B (3) gewartet. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und nur, wenn nach Abschluss der Arbeiten in den Streuklassen A(1), A(2) und B(3) noch freie Kapazitäten verfügbar sind.
Nachtrevier montags bis freitags
- Hauptverkehrsstraßen (beispielsweise B7, B54, B236) für den überörtlichen Durchgangsverkehr
- Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, auf denen die Nachtexpressbuslinien (ÖPNV) eingesetzt sind
- Märkte und Krankenhauszufahrten
Nachtrevier samstags und sonntags
- Hauptverkehrsstraßen (z. B. B7, B54, B236) für den überörtlichen Durchgangsverkehr innerhalb geschlossener Ortslagen
- Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, auf denen die Nachtexpressbuslinien (ÖPNV) eingesetzt sind
- Märkte und Krankenhauszufahrten.
Für die Nachtreviere gilt: Der Einsatz in den Nachtstunden erfolgt von Freitagnacht bis Sonntagmorgen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 04.00 Uhr
Wo wir nicht streuen
Leider können wir während des Winterdienstes nicht überall sein. Daher gibt es Straßen, Wege und Bürgersteige, die satzungsgemäß nicht von uns oder dem WBH betreut werden. Die Übersicht, wer in welchen Straßen zuständig ist, sind unter den Winterdienst Zuständigkeiten zu finden.
Straßen, die nicht im Winterdienst durch uns betreut werden:
- Nebenstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen,
- Wirtschaftswege und Zuwegungen zu Gehöften und
- Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung von den Anliegern zu reinigen sind.
Wer streut Bürgersteige und Gehwege?
Die Bürgersteige und Gehwege sind nach der Satzung der Stadt Hagen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu streuen.
Die Streupflicht für die Bürgersteige und Gehwege besteht
- montags bis samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr
Welche Streumittel dürfen verwendet werden?
- Bitte abstumpfende Mittel verwenden. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Mitteln ist nicht erlaubt. Bitte zum Streuen ausschließlich das handelsübliche Granulat verwenden.
- Streusalz darf nur in klimatischen Ausnahmefällen, wie Eisregen oder überfrierender Nässe, verwendet werden. Auf Treppen und steilen Wegen darf Streusalz aufgebracht werden, da in diesen Fällen abstumpfende Mittel die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten können.
- Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz beziehungsweise salzhaltigem Schnee bedeckt werden. Das schädigt Bäume und Pflanzen.