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Winterdienst: Wo wir streuen und wo wir nicht streuen

Bei Schnee und Eis sind alle gefragt: Die für den Winterdienst zuständigen Unternehmen, aber auch die Menschen in Hagen. Ein Überblick über die Zuständigkeiten.

Wo wir streuen

Auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen führen wir den Winterdienst gemeinsam mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) sowie einigen privaten Firmen durch. Die öffentlichen Straßen und Wege sind in Prioritäten-Klassen von 1 bis 4 eingeteilt. Die Streuklassen und Zuständigkeiten jeder Straße sind in der Straßenabfrage zum Winterdienst zu finden.

Informationen zu den einzelnen Streuklassen:

Streuklasse A (1)

  • Hauptverkehrsstraßen mit überörtlichem Verkehr
  • Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, die von Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs befahren werden
  • Zufahrtsstraßen zu den Krankenhäusern (außer Klinik Ambrock, da kein Unfallkrankenhaus) und Schulen (nur an Schultagen)

Der Streueinsatz erfolgt

  • montags bis samstags von 04.00 bis 20.00 Uhr und
  • an Sonn- und Feiertagen von 06.00 bis 20.00 Uhr

Streuklasse A (2)

  • Hauptverbindungsstraßen innerhalb geschlossener Ortslagen mit verkehrlicher Bedeutung
  • Straßen mit starkem Gefälle oder Gefahrenstellen, die nicht reine Anliegerstraßen sind
  • Straßen (auch außerhalb geschlossener Ortslagen), die von Schulbussen befahren werden

Der Streueinsatz erfolgt

  • montags bis samstags von 06.00 bis 20.00 Uhr und
  • Einschränkungen für Schulbuslinien: nur montags bis samstags von 06.00 bis 14.00 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien

Streuklasse B (3)

  •  Nebenstraßen und Wohnstraßen innerhalb geschlossener Ortslagen mit erheblichem Gefälle

Diese Straßen werden nach Abschluss des Winterdienstes der Streuklasse A (2) und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gewartet (bis maximal 20.00 Uhr, nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen).

Streuklasse C (4)

  • Sonstige Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung von der Stadt Hagen beziehungsweise dem HEB zu reinigen sind

Diese Straßen werden nach Abschluss des Winterdienstes der Streuklasse B (3) gewartet. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und nur, wenn nach Abschluss der Arbeiten in den Streuklassen A(1), A(2) und B(3) noch freie Kapazitäten verfügbar sind.

Nachtrevier montags bis freitags

  • Hauptverkehrsstraßen (beispielsweise B7, B54, B236) für den überörtlichen Durchgangsverkehr
  • Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, auf denen die Nachtexpressbuslinien (ÖPNV) eingesetzt sind
  • Märkte und Krankenhauszufahrten

Nachtrevier samstags und sonntags

  • Hauptverkehrsstraßen (z. B. B7, B54, B236) für den überörtlichen Durchgangsverkehr innerhalb geschlossener Ortslagen
  • Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, auf denen die Nachtexpressbuslinien (ÖPNV) eingesetzt sind
  • Märkte und Krankenhauszufahrten.

Für die Nachtreviere gilt: Der Einsatz in den Nachtstunden erfolgt von Freitagnacht bis Sonntagmorgen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 04.00 Uhr

 

Wo wir nicht streuen

Leider können wir während des Winterdienstes nicht überall sein. Daher gibt es Straßen, Wege und Bürgersteige, die satzungsgemäß nicht von uns oder dem WBH betreut werden. Die Übersicht, wer in welchen Straßen zuständig ist, sind unter den Winterdienst Zuständigkeiten zu finden.

Straßen, die nicht im Winterdienst durch uns betreut werden:

  • Nebenstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen,
  • Wirtschaftswege und Zuwegungen zu Gehöften und
  • Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung von den Anliegern zu reinigen sind.

Wer streut Bürgersteige und Gehwege?

Die Bürgersteige und Gehwege sind nach der Satzung der Stadt Hagen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu streuen.
Die Streupflicht für die Bürgersteige und Gehwege besteht

  • montags bis samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr

Welche Streumittel dürfen verwendet werden?

  • Bitte abstumpfende Mittel verwenden. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Mitteln ist nicht erlaubt. Bitte zum Streuen ausschließlich das handelsübliche Granulat verwenden.
  • Streusalz darf nur in klimatischen Ausnahmefällen, wie Eisregen oder überfrierender Nässe, verwendet werden. Auf Treppen und steilen Wegen darf Streusalz aufgebracht werden, da in diesen Fällen abstumpfende Mittel die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten können.
  • Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz beziehungsweise salzhaltigem Schnee bedeckt werden. Das schädigt Bäume und Pflanzen.

Der Winterdienst: Nur gemeinsam geht’s!

Bei Schnee und Eis sind alle gefragt: Die für den Winterdienst zuständigen Unternehmen, aber auch die Menschen in Hagen. Der Winterdienst ist Gemeinschaftssache – ein Überblick.

Schneeweiße Winterlandschaften sind wunderschön anzusehen und oft das Highlight des Winters. Schnee und Eis auf den Straßen und Wegen können aber auch zur Gefahr für die Menschen werden und den Verkehr maßgeblich beeinflussen. Damit nichts passiert, müssen alle mit anpacken. Nicht nur die Stadt, sondern auch die Anwohnerinnen und Anwohner sind beim Winterdienst gefragt.

Im Video: Die Vorbereitungen laufen - Mitarbeitende des Hagener Entsorgungsbetriebes werden für den Winterdienst-Einsatz eingewiesen.

Der städtische Winterdienst

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) sowie einigen privaten Firmen führen wir den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch. Eingesetzt werden über 150 Mitarbeitende und rund 40 Fahrzeuge. Unsere Einsatzzeiten richten sich immer nach den Witterungsbedingungen. In der Regel starten unsere Winterdienst-Schichten um 4 Uhr morgens und enden um 22 Uhr abends. Rufbereitschaft: 24 Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche.

Streuklassen und Zuständigkeiten:

Die Hagener Straßen werden nach unterschiedlichen Prioritäten abgefahren. Allerhöchste Wichtigkeit haben:

  • Hauptverkehrsstraßen
  • Buslinien
  • Zufahrten zu Notfall-Krankenhäusern und Schulen

Hier sind alle Streuklassen und Zuständigkeiten für alle Straßen im Hagener Stadtgebiet zu finden.

Unsere Bitte:

Wir können leider nicht überall gleichzeitig sein und je nach Witterungslage müssen Straußen auch mehrfach geräumt und gestreut werden. Wir bitten daher um Verständnis und Geduld, wenn Straßen der niedrigeren Streuklassen nicht sofort geräumt und gestreut werden können.

Schippen ist Bürgerpflicht

Die Bürgersteige und Gehwege sind gemäß der Satzung der Stadt Hagen von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu streuen.

Die Streupflicht besteht

montags bis samstags von 7.00 bis 20.00 Uhr
sonntags und an Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr

Den Schnee bitte nach Möglichkeit immer auf dem Grundstück lagern, ansonsten am Gehweg zum Fahrbandrand hin auftürmen. Straßen und Gullys bitte unbedingt freihalten.
Zum Streuen der Bürgersteige und Gehwege bitte abstumpfende und umweltfreundliche Mittel verwenden.

Unsere Tipps für die Winterzeit:

Richtig parken: Enge Straßen erschweren es unseren Räumfahrzeugen und der Müllabfuhr. Fahrzeuge bitte so parken, dass auch größere Fahrzeuge durchkommen. Mindestbreite der Fahrspur: 3,50 Meter.

Keine Angst vor weißen Straßen: Festgefahrene Schneedecken sind häufig sicherer als gefrorener Matsch. Schnee und Eis gehören zum Winter dazu - und damit auch Vorsicht, Umsicht und Rücksicht beim Fahren.

Winterreifen drauf: Ohne geht es nicht - Winterreifen auf den Fahrzeugen sind Pflicht. Auch geeignetes Winter-Schuhwerk senkt die Gefahr von Unfällen. Sicherheit geht vor!

Vor der Haustür: Was viele oft nicht wissen - wenn sich vor dem Grundstück eine Bushaltestelle befindet, muss nicht nur der Bürgersteig, sondern auch die Haltestelle geräumt werden. Auch Anliegerinnen und Anlieger von Plätzen (Einzelhändler, Gastronomen usw.) sind gefragt. Sie müssen vor ihren Lokalitäten den Winterdienst-Pflichten nachkommen.

Müllabfuhr im Winter - Unterstützung willkommen!

Für unsere rund 65 Mitarbeitenden der Müllabfuhr ist die Leerung der Restmüll- und Altpapiertonnen bei schnee- und eisbedeckten Straßen eine besondere Herausforderung. Denn natürlich müssen die rund 80.000 Abfallgefäße im Stadtgebiet bei jeglichen Witterungsbedingungen geleert werden.

Damit bei der Müllabfuhr alles rund läuft:

  • Bitte vorab prüfen, ob sich der Deckel der Mülltonne öffnen lässt oder gegebenenfalls festgefroren ist.
  • Wenn möglich die Tonnen bitte vorab von Eis befreien.
  • Müllboxen bitte vorab öffnen.
  • Bitte die Wege von der Mülltonne zur Straße freihalten und nicht mit Schnee zuschaufeln.
  • Die Behälter bitte notfalls an Stellen ziehen, die wir noch problemlos erreichen können.
  • Im Vollservice: Die Wege zu den Abfallbehältern müssen ausreichend beleuchtet sein und schnee- und eisfrei gehalten werden.
 

Gebührensätze Winterdienst 2026

Winterdienststufe A je laufender Meter 2,00 Euro
Winterdienststufe B je laufender Meter 1,22 Euro
Winterdienststufe C je laufender Meter 0,06 Euro

Gebührensätze Winterdienst 2025

Winterdienststufe A je laufender Meter 1,32 Euro
Winterdienststufe B je laufender Meter 0,66 Euro
Winterdienststufe C je laufender Meter 0,03 Euro

Weitere Informationen sind in der Gebührensatzung der Stadt Hagen zu finden.

Winterdienst: Wo wir nicht streuen

Bei Schnee und Eis sind die Männer des HEB bereits ab 4 Uhr morgens im Einsatz. 24 Streuwagen in 36 Streurevieren räumen und streuen zuerst die Bundesstraßen, dann die Straßen mit den Buslinien. Gefegt und gestreut werden auch städtische Gehwege und Bürgersteige.

Damit haben die Männer in Orange alle Hände voll zu tun.

Deswegen können sie nicht überall sein. Und daher gibt es Straßen, Wege und Bürgersteige, die nicht vom HEB Winterdienst betreut werden. Welche das sind, sehen Sie unter den Punkten "Straßen und Wege" sowie "Bürgersteige und Gehwege".

Straßen und Wege

Straßen, die nicht im Winterdienst durch die HEB GmbH betreut werden

  • Nebenstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen,
  • Wirtschaftswege und Zuwegungen zu Gehöften und
  • Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung von den Anliegern zu reinigen sind.

Wer streut Bürgersteige und Gehwege?

Die Bürgersteige und Gehwege sind nach der Satzung der Stadt Hagen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu streuen.

Die Streupflicht für die Bürgersteige und Gehwege besteht

  • montags bis samstags in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr
  • sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr

Zum Streuen der Bürgersteige und Gehwege verwenden Sie bitte abstumpfende Mittel. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Mitteln ist nicht erlaubt.

Streusalz darf nur in klimatischen Ausnahmefällen, wie Eisregen oder überfrierender Nässe, verwendet werden. Auf Treppen und steilen Wegen darf Streusalz aufgebracht werden, da in diesen Fällen abstumpfende Mittel die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten können.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz beziehungsweise salzhaltigem Schnee bedeckt werden. Das schädigt Bäume und Pflanzen.

Unsere Bitte an Sie!

So mancher, der zur Räum- und Streupflicht verpflichtet ist, bereitet sich nicht richtig darauf vor. Die Folgen bekommen oftmals unsere Straßenreiniger zu spüren, wenn die eisigen Temperaturen vorbei sind.

Da gibt es Stellen mit Unmengen von Sand und Splitt auf Gehweg und Straße. Klebrige und schmierende Streumittel oder auch Sägemehl erhöhen den Reinigungsaufwand für uns erheblich, und trotzdem sehen bestimmte Abschnitte durch Verfärbungen lange Zeit ungepflegt aus. Und dann gibt es schnell die ersten Beschwerden an uns, warum Splitt oder Sand noch nicht flächendeckend entfernt sind.

Deshalb unsere Bitte:
Verwenden Sie zum Streuen ausschließlich das handelsübliche Granulat. Dann klappt’s auch mit der Reinigung nach dem Winter...

 Kundenbüro HEB

Kontakt: Kundenbüro HEB

Telefon: +49 2331 3544 4444

TPL_EMAIL Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Winterdienst

Der HEB führt im Auftrag der Stadt Hagen den Winterdienst auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gemeinsam mit den Wirtschaftsbetrieben Hagen (WBH) und einiger privater Firmen durch.

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