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Strassenreinigung Mitarbeiter

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Straßenreinigung

 

Laubzeit

Bäume sind herrlich anzuschauen. Aber sie bieten nicht nur einen herrlichen Anblick, sondern sind auch wahre Wunderwerke der Natur.
Ein einziger Baum verbraucht täglich rund sechs Kilogramm des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxid , um daraus etwa fünf Kilogramm Sauerstoff zu produzieren.
Aber damit nicht genug: Ein einziger Laubbaum ist in der Lage, jährlich etwa 7.000 Kilogramm Staub aus der Luft zu filtern.

Und denken Sie mal an Ihren letzten Waldspaziergang. Diese Ruhe inmitten der vielen Bäume. Egal zu welcher Jahreszeit, der Wald übt eine beruhigende Wirkung auf den Menschen aus.
Allerdings zeigen unsere Laubbäume jedes Jahr ab Oktober eine zugegebenermaßen etwas lästige Angewohnheit., Dann werfen Sie sie nämlich fast gleichzeitig ihre dichte Sommer-Belaubung einfach ab.
So eindrucksvoll wie die eingangs geschilderten Leistungen der Bäume ist, dann auch das Aufkommen an losen Blättern. Im Hagener Stadtgebiet müssen jedes Jahr rund 1.000 Tonnen Laub in den Monaten Oktober bis Dezember dvon Hand aufgeladen oder von Kehrmaschinen aufgenommen und entsorgt werden.
Beinahe das Dreifache der normalen Kehrmenge müssen unsere fleißigen Mitarbeiter in dieser Zeit Tag für Tag von den Straßen und Wegen fegen und saugen: 25 bis 30 Tonnen täglich gegenüber den sonst anfallenden 10 bis 15 Tonnen.

 

Laub Kehrmaschine

Doch wie ist diese Menge an zusätzlicher Arbeit zu bewältigen?
Hier ist eine gute Organisation gefragt. Beim Hagener Entsorgungsbetrieb kommen in der Laub-Zeit unsere großen Kehrmaschinen dauerhaft zum Einsatz.
Durch einen am Heck angebrachten Schlauch saugen die Kehrmaschinenfahrer die zuvor zusammengekehrten Laubhaufen direkt in den großen Kehrmaschinenkessel. Anschließend fahren Sie das Laub zur Kompostierungsanlage in der Donnerkuhle.

Ein pünktlicher Feierabend ist für die Mitarbeiter der Stadtbildpflege im Herbst eher die Ausnahme als die Regel.
Die zusätzlich anfallenden Einsätze werden in vertretbarem Rahmen als Überstunden geleistet.

Um in kürzester Zeit möglichst viel Laub von den Straßen und Wegen holen zu können, ist aber auch eine ausgeklügelte Logistik nötig. Dazu gehört auch, dass die eingesetzten Kehrmaschinen möglichst zügig wieder von ihrer Laublast befreit werden.
Deshalb fährt sie direkt zur Kompostierungsanlage an der Donnerkuhle und wird dort schnellstmöglich entladen.

Genau wie in der übrigen Jahreszeit arbeiten unsere Mitarbeiter auch in der Laubzeit eng in Teams zusammen: Nachdem viele fleißige Hände das Laub von den Gehwegen gefegt haben, schichten sie es zu großen Laubhaufen auf, die wiederum von den großen Kehrmaschinen aufgesaugt werden.
Sie sehen, dass wir große Anstrengungen unternehmen, um auch im Herbst immer wieder schnell für laubfreie Straßen und Wege zu sorgen.
Wenn Sie sich also einmal über einen störenden Laubhaufen auf dem Gehweg wundern oder ärgern, bedenken Sie bitte: Dieser Weg wurde bereits gefegt, nur die Abholung lässt noch etwas auf sich warten.

Wohin mit dem Laub aus dem privaten Garten?

An insgesamt 22 Samstagen im Jahr nehmen wir den von Ihnen  angelieferten Laub und Strauch- und Grünschnitt an fünf verschiedenen Sammelstellen in Hagen kostenlos an. Näheres finden Sie hier unter der Rubrik “Grün- und Strauchschnittsammlung
Bitte beachten Sie, dass die Lagerung oder Entsorgung Ihres Laubes auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht gestattet ist - ja, sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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Hundekot

Hund und Haufen

Sie lesen gerade ein Kapitel, das es gar nicht geben müsste, gar nicht geben dürfte. Denn die Beseitigung von Hundekot ist eigentlich keine Aufgabe des Hagener Entsorgungsbetriebs.
Sie ahnen es sicher schon: Es ist die Pflicht eines jeden Hundehalters, die Hinterlassenschaft seines vierbeinigen Freundes zu entsorgen. Und das nicht nur im Bereich der Straße, nein, auch auf den so genannten „Straßenbegleitgrünflächen“, auf Rad- oder Wanderwegen, in Grünanlagen, auf Spiel- und Sportflächen sowie auf Friedhöfen.
darstellt.

Auch wenn viele Hundehalter sich vorbildlich verhalten, gibt es leider noch die schwarzen Schafe die der Ansicht sind, mit Überweisung der Hundesteuer auch gleich die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben.
Um auch das klarzustellen: Diese Annahme ist falsch. Die Hundesteuer ist eine so genannte Luxus-Steuer.  Sie wird für das „Halten-Dürfen“ eines Hundes fällig. Mit einer Leistung der Straßenreinigung ist die Hundesteuer in keiner Weise verbunden.
Notgedrungen nehmen die HEB-Mitarbeiter im Zuge der regelmäßigen Straßenreinigung dennoch Hundekot auf. Wenn aber kurz nach der Reinigung der Nachbar seinen Hund wieder „das Geschäft verrichten“ lässt? Dann liegt der unerfreuliche Haufen bis zur nächsten Woche im Straßenbereich.
Der Mensch lernt nie aus – und so haben wir im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit bereits mehrere Plakat- und Anzeigenaktionen mit dem Ziel durchgeführt, ein rücksichtsvolleres Verhalten der Hundebesitzer zu erwirken. Auch diese Internetseite soll zu einem Umdenken anregen.

 

Winterdienst:

Streufahrzeug

Wenn der Winter mit Schnee und Glatteis kommt, dann meist flächendeckend im gesamten Stadtgebiet. Damit der Straßenverkehr jetzt nicht zusammenbricht, wichtige Zufahrtstraßen frei bleiben oder vorrangig geräumt werden und Autofahrer wie Fußgänger sicher ihrer Wege gehen können, ist der Winterdienst auf mehrere Schultern verteilt: auf unsere, aberauch auf Ihre.


Wie sind die Pflichten verteilt?
•    auf den Gehwegen im Stadtgebiet ist der Winterdienst Aufgabe der Hausbesitzer
•    auf den Fahrbahnen und verkehrswichtigen Stellen (z. B. wichtige Kreuzungs-
übergänge) übernimmt der Hagener Entsorgungsbetrieb und der Wirtschaftsbetrieb Hagen den Winterdienst gemäß der Einteilung in Winterdienststufen.
Für die Winterdienstleistungen werden im Rahmen der Grundbesitzabgaben Winterdienstgebühren erhoben.

Das Drehbuch für den Winterdienst
Ein plötzlicher Wintereinbruch mag uns überraschen, überrumpeln kann er uns nicht. Denn für den Fall verschneiter und glatter Straßen und Wege liegt ein ausgeklügelter Plan zur Koordinierung der zahlreichen Einsatzkräfte und -mittel bereit, das Drehbuch für den Winterdienst sozusagen.
Wichtig ist zunächst, dass der Verkehr auf den wichtigsten Straßen und Verkehrsverbindungen weiter fließen kann. Dass Krankenhäuser, erreicht werden, die Busse der Hagener Straßenbahn  ihre Strecken fahren können und Schüler ihre Schulen erreichen. Erst danach sehen die Pläne die Räumung und Streuung nachgeordneter Straßen vor.

Planvolles Streuen und Räumen
Alle Straßen und Wege im Stadtgebiet sind nach der städtischen Straßenreinigungssatzung unter anderem entsprechend ihrer Bedeutung für den Straßenverkehr in „Winterdienststufen“ eingeteilt. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen erfolgt in der Reihenfolge von Winterdienststufe 1 bis Winterdienststufe 4.

Wie aber sind diese Winterdienststufen definiert?
Die wichtigsten Daten finden sie unter der Rubrik Winterdienst „Wo wir streuen

Streufahrzeuge 

Wenn die großen Streufahrzeuge nach den o. g. Fahrbahndiensten zum Betriebshof zurück kommen -beispielsweise nach einem jeweils einmaligen Befahren der Straßenpläne von Stufe 1 bis 3 -, haben sie insgesamt eine Fahrtstrecke von rund670 Kilometern auf dem Tacho.

Übrigens: Der Streudienst findet in der Regel bis 20.00 Uhr abends statt - eine Streupflicht für den nächtlichen Verkehr besteht nicht!

 

Schnell, wirksam, umweltschonend

„So wenig wie möglich, so viel wie nötig“, das ist die kurz gefasste Devise bei jedem Streuvorgang.
Alle großen Streufahrzeuge sind deshalb mit einer Feuchtsalzstreuung ausgerüstet.
Das auf dem Fahrzeug gelagerte trockene Streusalz wird kurz vor dem Aufbringen auf die Fahrbahn befeuchtet, so dass es auf spiegelglatten Flächen gut haftet und nicht einfach wegrutschen kann. Zudem erzielen mit dieser Methode bereits geringe Mengen Streusalz gute Taueffekte - und das hält die Umweltbelastung so gering wie nur möglich.

Streudienst für Fußgänger und Radfahrer?
Natürlich muss der Winterdienst effizient sein. Zugleich werden aber auch hohe Ansprüche an seine Wirtschaftlichkeit gestellt. Für einen Dienstleister bedeutet das, für den Einsatz seiner Personal- und Fahrzeug-Kapazitäten sinnvolle Prioritäten zu setzen.
In der Vergangenheit hat sich - neben der Streuung und Räumung der Straßen (s. o.) - eine Konzentration auf die folgenden verkehrsstrategischen Schwerpunkte gut bewährt:
•    Haltestelleninseln in der Mitte der Straße
•    stark genutzte Wege und Kreuzungsbereiche sowie Fußgängerübergänge
•    die wichtigsten Radverbindungen, meist an Hauptverkehrsstraßen
•    Gehwege vor den „stadteigenen Grundstücken“, z. B. entlang öffentlicher Parkplätze, Parkanlagen und Friedhöfen
Übergänge werden zum Teil maschinell, zum Teil von Hand geräumt und gestreut. Für längere Wegestrecken kommen spezielle kleine Winterdienstfahrzeuge zum Einsatz.

Damit aber alle Wege sicher begeh- und befahrbar bleiben, sind wir auf die Mitarbeit aller Hausbesitzer angewiesen. Nur wenn auch sie ihren Räum- und Streupflichten unverzüglich nachkommen, ist der größte Teil der Gehwege im Stadtgebiet in kurzer Zeit wieder nutzbar.

Wirtschaftlicher Winterdienst
Selbstverständlich haben Sie als Bewohner unserer Stadt Anspruch auf eine ganzjährige Nutzung der Straßen und Wege und damit auf einen sach- und fachkundig durchgeführten Winterdienst.
Als Steuer- und Gebührenzahler steht Ihnen aber auch zu, dass diese besondere Dienstleistung auf eine wirtschaftlich sinnvolle Art erbracht wird. So betont die Rechtsprechung, dass der Aufwand für die Winterdienstorganisation vernünftig, also für die Gemeinde und letztendlich für die Gebührenzahler zumutbar bleiben muss.
Was tun wir  für einen wirtschaftlichen Winterdienst?
•    Flexibel und kurzfristig reagieren: Ständiger Kontakt zu den Wetterdiensten und eine bedarfsgerechte Personalplanung sind günstiger als großzügig angeordnete Bereitschaftsdienste - erst recht, wenn das Wetter dann doch ganz anders kommt als angesagt
•    Sinnvoller Technikeinsatz und ökonomischer Umgang mit Streugut
•    Einsätze in nachrangigen Straßen nur bei unbedingter Erfordernis
Das Ziel unseres wirtschaftlichen Winterdienstes ist es also, angemessene Ergebnisse anzustreben, nämlich Straßen und Wege in einen Zustand zu versetzen, mit dem ein vorsichtiger Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer zurechtkommt.

Einige Tipps für Ihre Sicherheit im Winter:
•    Verlassen Sie das Haus nach Möglichkeit nur, wenn Ihnen die Straßenverhältnisse sicher vorkommen
•    Überlegen Sie, ob eine Besorgung wirklich notwendig ist oder verschoben werden kann, bis die Straßen wieder frei sind
•    Bündeln Sie Ihre Besorgungen und Erledigungen
•    Tragen Sie geeignetes und festes Schuhwerk
•    Nehmen Sie auch als Fußgänger kleinere, aber gestreute Umwege in Kauf, nutzen Sie größere, sicher begehbare  Kreuzungsübergänge, anstatt im kurzen Weg die Fahrbahn zu queren
•    Planen Sie Ihre Wege wintergemäß, nutzen Sie die großen gestreuten Fahrbahnen, auch wenn es mal einen Umweg bedeutet
•    Passen Sie als Fahrzeugführer/-in Ihre Geschwindigkeit an - im Winter können selbst die erlaubten 30 oder 50 km/h zu schnell sein!
•    Rechnen Sie - z. B. im Schatten oder in der Nähe von Brücken und Gewässern - immer mit plötzlich auftretender Glätte
•    Fahren Sie nur mit wetterangepasster Bereifung (Winterreifen)
•    Lassen Sie im Zweifel Ihr Zweirad lieber stehen: Busse und Bahnen bringen Sie sicher und warm ans Ziel!

Grundsätzlich organisieren wir die Winterdienste für unsere Stadt auf der Grundlage und nach Maßgabe des Straßenreinigungsgesetzes. Bei der Planung und Durchführung gehen wir nach folgendem Schema vor:
•    Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb geschlossener Ortslagen besteht grundsätzlich die Pflicht, einen Winterdienst zu organisieren
•    Außerhalb geschlossener Ortslagen (auf Straßen ohne durchgehende Bebauung) besteht dagegen keine Winterdienstverpflichtung.
•    Auf Bundes- und Landstraßen organisiert die zuständige Landesbehörde den Winterdienst selbst. Hier bei uns tut dies Straßen NRW.
 
Eine Besonderheit stellen innerorts die kleinen Anliegerstraßen dar. Sie fallen unter die Winterdienst-Stufe 4, weshalb für sie in der Regel erst nach mehrtägigen Winterereignissen oder aber gar kein Streudienst vorgesehen ist.
Dafür gibt es vor allem zwei miteinander verbundene Gründe:
•    Kosten- und Gefahrenabwägung: Im Sinne einer wirtschaftlich erstellten Dienstleistung heißt es dort Prioritäten zu setzen, wo der Nutzen für die Allgemeinheit am größten ist. Entsprechend werden Straßen und Wege, die für die Versorgung und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens die größte Bedeutung haben, bevorzugt geräumt und gestreut.
Davon profitieren übrigens auch die Anwohner der Anliegerstraßen: Dann nämlich, wenn sie meist schon nach wenigen Metern auf geräumte Straßen höherer Winterdienst-Stufen treffen.
•    Kapazitäten: Bei starken Wintereinbrüchen werden die zur Verfügung stehenden Ressourcen an Menschen und Fahrzeugen rund um die Uhr dafür benötigt, die verkehrswichtigen Straßen, Wege und Übergänge passierbar zu halten.
Selbstverständlich helfen wir darüber hinaus in Notsituationen gerne weiter, wenn die Kapazitäten es zulassen.

Wer sind eigentlich die fleißigen Männer im Räum- und Streudienst?
Es sind die Mitarbeiter der Straßenreinigung und des Wirtschaftsbetriebs Hagen, die sich im Winter bereithalten und bei Bedarf den Besen oder Rasenmäher gegen den Schneeschieber tauschen.
Bereits im Sommer legen die Einsatzleiter Bereitschaftspläne fest. Sobald dann der „Ernstfall“ eintritt, also Schnee- und Eisglätte entstehen, geben sie das Kommando - und viele fleißige Helfer verteilen sich auf die Einsatzfahrzeuge, die nach feststehenden „Fahrplänen“ die verschneiten Straßen abfahren und räumen.


Gut vorbereitet auf den nächsten Winter

Streufahrzeuge 2 

Bereits mitten im Sommer beginnen wir die Vorbereitungen für einen möglichen Winterdienst. Geplant wird, welche Fahrzeuge mit welchen Mitarbeitern besetzt werden und wo und in welcher Reihenfolge Winterdienst zu leisten sein wird.
Rufbereitschaftspläne, die jedes Jahr für die Zeit vom 15. November bis zum 31. März erstellt werden, garantieren, dass in unvorhergesehenen Fällen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten schnellstmöglich die Straßen der Stufe 1 geräumt und gestreut werden können.
Jetzt im Sommer ist auch die Zeit, die Winterdienstfahrzeuge und -geräte wie z. B. Schneeschieber oder Streuanhänger zu warten und fit für den nächsten Einsatz zu machen. Zudem wird geplant, wie und wo die Streugutlager mit den vielen Tonnen Streusalz und Granulat vor dem nächsten Einsatz optimal zu bestücken sind.
Und damit im Ernstfall dann auch jeder Handgriff sitzt, wird rechtzeitig vor dem Winter in Trockenübungen der reibungslose Ablauf des Winterdienstes geprobt. Deshalb können Sie bereits Ende des Sommers einige unserer Streufahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet sehen.
Da testen die Fahrer, ob bei ihren Maschinen alles einwandfrei funktioniert.

Plötzlich, aber nicht unerwartet…..
Auf den Gehwegen im Stadtgebiet ist der Winterdienst Aufgabe der Eigentümer solcher Grundstücke, die an den öffentlichen Gehweg grenzen.
Wie sinnvoll diese Aufteilung der Aufgaben ist, liegt auf der Hand: Wenn in diesen besonderen Situationen jeder rechtzeitig seine Pflichten erfüllt, sind die wichtigsten Verkehrsstrecken bereits nach kurzer Zeit wieder geräumt, gestreut und sicher begehbar!
Darum gilt gerade im Winter: Ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür!
Nur wenn Grundstücksbesitzer und Mieter ihren Pflichten zuverlässig nachkommen, können alle Bürgerinnen und Bürger - darunter besonders Kinder, ältere oder gehbehinderte Menschen - sich auch sicher in unserer Stadt bewegen! Hier finden Sie auch unser 1 x 1 des Winterdienstes

Ihre Räum- und Streupflicht: Wann, wo und wie ist zu streuen?
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Wann und wie oft geräumt oder gestreut werden muss, hängt von der Wetterlage und den Verkehrsverhältnissen ab. Die Satzung über die Straßenreinigung legt fest:
„In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.“
An Sonn- und Feiertagen darf eine Stunde länger geschlafen werden, da die Räumpflicht dann erst um 8:00 Uhr beginnt.

Schneeschaufel

Erst räumen, dann streuen!
Als Grundstückseigentümer müssen Sie jeden an Ihr Grundstück angrenzenden Gehweg für Fußgänger räumen und streuen. Darunter fallen also auch Zugänge zu Garten- oder Garagengrundstücken.
Grundsätzlich gilt: Bitte immer zuerst Schnee und Eis mechanisch räumen, und erst danach streuen!
Es sollte in einer Breite geräumt und gestreut werden, die es zum Beispiel Personen mit Kinderwagen erlaubt, sicher aneinander vorbeigehen zu können.
Bei Straßen ohne Bürgersteig - z. B. in Fußgängerstraßen, in den verkehrsberuhigten Zonen und Geschäftsstraßen - gilt als Gehweg ein Streifen von 1,20 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Liegt auf dem Gehweg eine Bushaltestelle, so muss auch diese von dem jeweiligen Anlieger geräumt und gestreut werden - und zwar so, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
An Straßenkreuzungen müssen die Gehwegflächen so von Schnee freigehalten und gestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Querungsbereichen gewährleistet ist.
Bitte nehmen Sie Ihren Winterdienst verantwortungsvoll und gewissenhaft wahr - für Ihre Mitbürger wie auch im eigenen Interesse: Unterlassene Räum- und Streupflichten sind nämlich kein Kavaliersdelikt! Neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren droht dem Grundstückseigentümer im Schadensfall unter Umständen auch eine Schadensersatzklage.

Was muss ich als Eigentümer beachten?
Verwenden Sie zum Streuen bitte vorwiegend abstumpfende Mittel wie etwas Sand, Splitt, Asche oder Granulat. Verschiedenen Hersteller bieten geeignete abstumpfende Streumittel abgepackt im Einzelhandel (z. B. Bau- und Gartenmärkte) an.
Mit Rücksicht auf Tiere und Pflanzen sollte das Streuen von Salz auf Gehwegen auf ein Mindestmaß reduziert bleiben. Nach der Straßenreinigungssatzung ist bei einigen Ausnahmen der Einsatz von Salz unverzichtbar:
- bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen
- bei gefährlichen Gehwegstellen (z. B. Gefällstrecken, Treppen, Brückenauf- und -abgängen).

Ein Tipp: Um bei Bedarf schnell Streumittel bei der Hand zu haben, sorgen Sie am besten rechtzeitig für eine ausreichende Bevorratung. Genau so schnell wie Schnee und Eis kommen, werden erfahrungsgemäß im Handel die Streumittel knapp.

Wohin mit dem Schnee ?
Der zusammengeschobene Schnee ist bitte so am Rande des Gehwegs bzw. der Fahrbahn zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder behindert wird.
Wichtig: Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind dabei von Eis und Schnee freizuhalten!
Schnee von Ihrem Grundstück dürfen Sie nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn schaffen.
Auch auf Baumscheiben und begrünten Flächen darf kein salzhaltiger Schnee abgelagert werden - zum Schutz der im Winter besonders gefährdeten Pflanzen.

Einige Hinweise für Autofahrer:
Als Autofahrer sind Sie im Winter gut beraten, immer - also auch auf vermeintlich „schwarz geräumten“ Straßen - mit Schnee- und Eisglätte zu rechnen.
Verlassen Sie sich nicht einfach darauf, dass der Streudienst schon für „freie Fahrt“ sorgen wird: Erst nachdem allgemeine Straßenglätte aufgetreten ist, beginnen die Streufahrzeuge damit, die wichtigsten Straßen Zug um Zug zu räumen und zu streuen. Und viele Straßen sind für eine Streuung gar nicht vorgesehen.
Halten Sie ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und vermeiden Sie heftiges Lenken, Bremsen und Beschleunigen.
Genauso wichtig wie angepasstes und umsichtiges Fahren: Machen Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig wintertauglich! Dazu gehören insbesondere das Aufziehen geeigneter Reifen, aber auch die Befüllung der Scheibenwaschanlage und des Kühlers mit Frostschutzmittel, das Aufladen der Batterie und der Schutz der Türschlösser und -dichtungen gegen Vereisung.


Wildkraut

Ritzenbewuschs L

Haben Sie sich auch schon einmal gewundert, warum heute deutlich mehr Wildkraut auf Straßen und Wegen wächst als noch vor einigen Jahren?
Nun, wir dürfen Sie beruhigen: Das hat nichts mit mangelnder Pflege des Stadtbildes oder ähnlichem zu tun - vielmehr mit den größeren Rücksichten, die wir heutzutage auf die Umwelt nehmen.
Denn zum einen wird bei der Straßenreinigung seit nunmehr über 20 Jahren auf den Einsatz chemischer Unkrautvernichtungsmittel verzichtet. Entsprechend üppiger wachsen Wildkräuter daher selbst auf befestigten Straßenflächen.
Und zum anderen werden Straßenflächen nicht mehr durchgehend mit Asphalt versiegelt, sondern immer häufiger gepflastert. So kann Regenwasser wieder in den natürlichen Kreislauf gelangen. Das hat zur Folge, dass sich die Samen von Wildkräutern in den Fugen festsetzen und wachsen können.

Wie kann störendes Wildkraut entfernt werden?
Im Wesentlichen stehen zwei Arten der Entfernung zur Verfügung:
Mechanisches Herauskratzen (mit Handwerkzeugen, handgeführten Geräten oder selbstfahrenden Spezialfahrzeugen) oder durch Flämmen.

Beide Entfernungsarten sehr zeit- und arbeitsintensiv und verursachen daher hohe Kosten.
Auch halten die gezeigten Methoden nicht lange vor, Wildkraut wächst oft schon nach kurzer Zeit wieder nach.
Versuche, zum Beispiel mit pflanzlichen Hemmstoffen durchgeführt hat, haben sich regelmäßig als wenig erfolgreich und übermäßig aufwändig dargestellt.
Oftmals können unsere Mitarbeiter Wildkraut aber auch einfach deshalb nicht entfernen, weil parkende Fahrzeuge zu nah an den Einsatzstellen stehen.

Wann ist es erforderlich, Wildkraut zu beseitigen?
Da Wildkraut allenfalls eine unschöne, in der Regel aber nicht verkehrsgefährdende oder die Hygiene beeinträchtigende Erscheinung darstellt, bleibt seine vollständige Entfernung aus wirtschaftlichen Erwägungen überwiegend aus.
Anders sieht es selbstverständlich dann aus, wenn vom wuchernden Wildkraut eine Gefährdung ausgeht - beispielsweise in Form einer verkehrlichen Sichtbehinderung oder einer Rutschgefahr.
Wie bereits beschrieben, ist die Beseitigung von Wildkraut sehr zeit- und kostenintensiv. Um die Gebühren niedrig zu halten, wird sie deshalb in längeren Intervallen vorgenommen als die regelmäßige Straßenreinigung.

 

Parkende Fahrzeuge

Straßen, die frei sind von parkenden Fahrzeugen: Das ist der Traum eines jeden Straßenreinigers. -Endlich einmal zügig in wirklich jeden Winkel der Straße, des Geh- oder Radwegs kommen.
Natürlich sieht die Wirklichkeit in unsere Stadt ganz anders aus: Parkraum ist knapp, und Straßen und Wege sind mehr oder weniger mit Fahrzeugen zugeparkt.
Der Hagener Entsorgungsbetrieb hat der gestiegenen Nutzung des öffentlichen Raumes in den vergangenen Jahren Rechnung getragen und seine Ausstattung wie auch seine Organisation den geänderten Bedingungen angepasst. 
Vermehrt sind heute Kleinkehrmaschinen im Einsatz, die besser als die großen Kehrmaschinen geeignet sind, enge Straßenbereiche zu reinigen.
In kleineren Lücken fegen teilweise noch die Mitarbeiter den Kehricht von Hand an besser zugängliche Stellen, wo er von Kehrmaschinen aufgenommen werden kann.
Da, wo Fahrzeuge allerdings sehr eng parken, wird auf eine Reinigung verzichtet, um Beschädigungen an den Fahrzeugen zu vermeiden.

Ständig parkende Fahrzeuge vor dem Haus: Kann ein Anwohner die Straßenreinigungsgebühren kürzen?
Selbstverständlich ist auch dieser Fall nicht neu und bereits rechtlich geklärt:
Nach der gängigen Rechtsprechung ist die Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge grundsätzlich nur unwesentlich und führt nicht dazu, dass Gebührenminderung geltend gemacht werden kann.
Zumal viele Straßenteile wie Fahrbahnstrecken, Geh- und Radwege ja zugänglich und somit reinigungsfähig sind.
Zudem wird in der Beurteilung der Straßenreinigung die Reinigung der gesamten Erschließungsstraße betrachtet und eben nicht nur der Abschnitt vor einem Grundstück.
Warum werden keine Halte- oder Parkverbotsschilder aufgestellt?
Zum einen ist das Aufstellen von Verkehrsschildern aus stadtpolitischen Gründen nur in wichtigen Fällen überhaupt zulässig. Hunderte von Schildern für eine optimierte Reinigung aufzustellen, würde dieser Vorgabe sicher nicht entsprechen. Dazu gibt es sogar einen Ratsbeschluss der Stadt Hagen, der ein wechselseitiges Halteverbot untersagt.
Zum anderen haben Pilotversuche eine äußerst geringe Akzeptanz in der Bevölkerung ergeben und sich als nicht praktikable Lösungen erwiesen.
Halteverbote sind überdies ja auch nur dann wirksam, wenn sie durch die Ordnungskräfte überwacht werden. Dies aber würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten, der in keinem Verhältnis mehr zum erwarteten Nutzen steht.
Gibt es andere Möglichkeiten?
Wenn Sie sich für mehr Sauberkeit in Ihrer Straße engagieren möchten, haben wir dafür eine gute Idee:
Die Reinigung Ihrer Anliegerstraße lässt sich deutlich erleichtern und verbessern, wenn Sie Ihr Parkverhalten mit Ihren Nachbarn abstimmen - beispielsweise durch ein wöchentlich wechselndes Parken auf der linken oder rechten Straßenseite.
Sie werden sehen: Der Kehrmaschinenfahrer wird sich mit Ihnen und Ihren Nachbarn über die so entstehende durchgehende saubere Straßenrinne freuen.

 

Öffentliche Papierkörbe - "Wir sind aufnahmebereit!"

Über 2.000 Papierkörbe stehen oder hängen über das ganze Stadtgebiet verteilt überall dort, wo sie gebraucht werden. Einer von ihnen ist also eigentlich immer mit wenigen Schritten erreichbar: an Haltestellen, in Fußgängerzonen, in Parkanlagen und auf Friedhöfen.
Aufgestellt und geleert werden sie von den Mitarbeitern des Hagener Entsorgungsbetriebs oder des Wirtschaftsbetriebs Hagen - und zwar je nach Bedarf. An Haltestellen in Wohnbereichen ist das meist einmal wöchentlich der Fall, an stark frequentierten Haltestellen oder in Geschäftsstraßen mindestens dreimal wöchentlich, und in den Innenstädten sind sogar bis zu vier Leerungen täglich nötig!
Bei so vielen Papierkörben dürfte eigentlich gar kein Verpackungsabfall mehr auf der Straße zu finden sein, denken Sie?
Leider werfen immer noch einige Mitmenschen ihre Brötchentüte oder das Kaugummi achtlos auf den Boden statt in den Papierkorb. Dort gehören übrigens auch Zigarettenkippen hinein, nachdem sie sorgfältig ausgedrückt wurden! Denn sind sie erst einmal in den Fugen von Pflastersteinen festgetreten, können sie kaum noch entfernt werden. In Hagen sind mittlerweile über 50 Prozent der Papierkörbe mit separaten Aschenbechern ausgerüstet.

Papierkorb

 

Während die einen also missachtet werden, fallen andere Papierkörbe auch immer wieder dem Vandalismus zum Opfer. Natürlich versucht die Stadt Hagen, dem schon bei der Auswahl seiner Behälter Einhalt zu gebieten:
Dass ein solcher Papierkorb für den Einsatz unter harten Bedingungen in Anschaffung und Instandhaltung nicht billig ist, versteht sich von selbst.
Apropos Kosten: Wir stets bemüht, die Gebühren gering zu halten. Bei allen Serviceleistungen müssen Kosten und Nutzen deshalb immer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Für Bereitstellung und Unterhalt der Papierkörbe heißt das, nach Anschaffung und Anbringung auch die regelmäßigen Kontrollen, Reparaturen und Leerungen ins Kalkül zu ziehen.
Wenn Sie - z. B. an einer Haltestelle - vielleicht einmal keinen Papierkorb vorfinden, so kann auch das mehrere Gründe haben.
Manche Haltestellen werden nur von wenigen Menschen genutzt, in nicht sehr dicht besiedelten Stadtteilen etwa. Dort lohnt die Anbringung eines Papierkorbes nicht, der dann ja auch regelmäßig entleert werden muss.
Da aber so viele weitere Papierkörbe über das Stadtgebiet verteilt sind, halten wir es in solchen Fällen für zumutbar, dass der Fahrgast seinen Abfall bis zum Vorfinden des nächsten Papierkorbs bei sich behält.

Unterflurpapierkorb

Andererseits stellt der Hagener Entsorgungsbetrieb überall dort, wo größere Abfallaufkommen zu erwarten sind, auch entsprechend größere Behälter auf. So finden Sie beispielsweise in der Innenstadt die neuen Unterflurpapierkörbe mit einem Volumen von 1.300 Litern anstelle der sonst üblichen 45-Liter-Körbe vor.
Näheres zu unseren Unterflurpapierkörben finden sie unter der Rubrik Straßenreinigung „Unterflurpapierkörbe

Sie sehen: Rund um den Papierkorb ist eine aufwendige Logistik zu seinem Unterhalt nötig. Und wenn trotz sorgfältiger Standortwahl und Leerungs-Rhythmen ein Papierkorb überläuft?
Dann stellen wir bei der Leerung meistens fest, dass darin Abfall entsorgt wurde, der dort nicht hineingehört: Vom defekten Regenschirm bis zur randvollen Hausmüll-Tüte haben unsere Mitarbeiter schon so manches aus den verstopften Behältern entfernen müssen

 

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