Wo wir streuen
Die öffentlichen Straßen und Wege im Stadtgebiet Hagen, die vom HEB betreut werden, sind in Prioritäten-Klassen von 1 bis 4 eingeteilt. Die Einstufung Ihrer Straße können Sie den Winterdienstdaten unter dem Punkt "Zuständigkeiten" entnehmen.
Informationen zu den einzelnen Streuklassen:
Streuklasse A (1)
- Hauptverkehrsstraßen mit überörtlichem Verkehr,
- Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, die von Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs befahren werden und
- Zufahrtsstraßen zu den Krankenhäusern (außer Klinik Ambrock, da kein Unfallkrankenhaus) und Schulen (nur an Schultagen).
Der Streueinsatz erfolgt
- montags bis samstags von 4.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
- an Sonn- und Feiertagen von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Streuklasse A (2)
- Hauptverbindungsstraßen innerhalb geschlossener Ortslagen mit verkehrlicher Bedeutung,
- Straßen mit starkem Gefälle oder Gefahrenstellen, die nicht reine Anliegerstraßen sind,
- Straßen (auch außerhalb geschlossener Ortslagen), die von Schulbussen befahren werden,
Der Streueinsatz erfolgt
- von montags bis sonntags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
- Einschränkung für Schulbuslinien: nur montags bis samstags von 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen und in den Schulferien.
Streuklasse B (3)
Die Winterdienststufe B umfasst Nebenstraßen und Wohnstraßen innerhalb geschlossener Ortslagen mit erheblichem Gefälle. Diese Straßen werden nach Abschluss des Winterdienstes der Streuklasse A (2) und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gewartet (bis maximal 20.00 Uhr, nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen).
Streuklasse C (4)
Die Winterdienststufe C umfasst die sonstigen Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung von der Stadt Hagen / HEB GmbH zu reinigen sind. Sie werden nach Abschluss des Winterdienstes der Streuklasse B (3) gewartet. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und nur, wenn nach Abschluss der Arbeiten in den Streuklassen A(1), A(2) und B(3) noch freie Kapazitäten verfügbar sind.
Nachtrevier montags bis freitags
- Hauptverkehrsstraßen (beispielsweise B7, B54, B236) für den überörtlichen Durchgangsverkehr,
- Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, auf denen die Nachtexpressbuslinien (ÖPNV) eingesetzt sind,
- Märkte und Krankenhauszufahrten.
Nachtrevier samstags und sonntags
- Hauptverkehrsstraßen (z. B. B7, B54, B236) für den überörtlichen Durchgangsverkehr innerhalb geschlossener Ortslagen,
- Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen, auf denen die Nachtexpressbuslinien (ÖPNV) eingesetzt sind,
- Märkte und Krankenhauszufahrten.
Für die Nachtreviere gilt: Der Einsatz in den Nachtstunden erfolgt von Freitagnacht bis Sonntagmorgen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 04.00 Uhr