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HEB informiert Fernwärmekunden – Einstufung als geschützter Kunde bei Gasmangellage

Die derzeitige Situation hinsichtlich der Versorgungssicherheit in Deutschland beschäftigt Bürgerinnen und Bürger wie auch Unternehmen zugleich. Auch der Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) beobachtet das Geschehen seit Monaten intensiv. Ein besonderer Blick gilt hierbei der Müllverbrennungsanlage, bei der unter anderem die zur thermischen Verwertung der Abfälle notwendige Rauchgasreinigungsanlage von der Gasversorgung abhängig ist. Eine mögliche Gasmangellage könnte demnach erhebliche Auswirkungen auf die Abfallentsorgung in Hagen haben.

Darüber hinaus ist die Müllverbrennungsanlage auch ein wichtiger Fernwärmeversorger für mehrere Gebäude und Betriebe in der Umgebung. In diesem Zusammenhang wird der HEB nun alle Vertragskunden, die mit Fernwärme versorgt werden, hinsichtlich des zukünftigen Energieverbrauchs und Energiekosten sowie potenzieller Einsparpotenziale anschreiben und informieren. Hintergrund ist die seit dem 1. September gültige „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV). Mit den Anschreiben kommt der HEB zum einen seiner Informationspflicht nach, zum anderen ermöglicht dies den Kunden eine bessere Kalkulation und Planung des zukünftigen Energieverbrauchs.

In diesem Zuge kann der HEB zudem erfreulicherweise mitteilen, von der verantwortlichen Bundesnetzagentur als geschützter Kunde eingestuft worden zu sein. Für den Fall einer Gasmangellage gelten geschützte Kunden bei der Gasverteilung als priorisiert. Neben Diensten der „grundlegenden sozialen Versorgung“, zu denen die Abfallentsorgung gehört, zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, der Sicherheit oder der Bildung und öffentlichen Verwaltung zu diesem festgelegten Kreis. 

„Die Einstufung als geschützter Kunde für den Fall einer nationalen Gasmangellage ist für uns eine wichtige Entscheidung, um eine zuverlässige Abfallentsorgung und -verwertung weiter zu gewährleisten “, erläutert Uwe Unterseher-Herold, Geschäftsführer des HEB und ergänzt: „Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir einen absoluten Schutz genießen. Demnach haben wir frühzeitig einen Plan B entworfen und werden auch weiterhin Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauches prüfen.“

 

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