Altkleidersammlung: Textilien sorgfältig trennen
Keine verschmutzte Kleidung über Altkleidercontainer entsorgen
Derzeit stehen über 80 Altkleidercontainer der gemeinnützig-kommunalen Kooperation im Hagener Stadtgebiet. Seit 2014 sammelt der Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst und der AWO ausgediente Kleidungsstücke, Schuhe sowie Bett- und Badtextilien. Bewirtschaftet werden die Altkleidercontainer von einem zertifizierten Textilverwerter, der für die Leerung der Behälter und die Weiterverwertung von Schuhen und Textilien verantwortlich ist.
Seit dem Frühjahr 2024 befindet sich der Altkleidermarkt jedoch in einer tiefen Krise. Durch den Wegfall etablierter Marktteilnehmer sind jahrelang erprobte Lieferketten zerstört worden, und die Lagerbestände von Original- und sortierter Ware haben bisher unbekannte Rekordmengen erreicht. Aufgrund der derzeitigen geopolitischen Entwicklungen sind die Absatzmärkte für Alttextilien signifikant eingebrochen. Kriegerische Auseinandersetzungen, Sanktionen und Handelsbeschränkungen führen dazu, dass die Lager der Textilverwerter europaweit übervoll sind. Auch die Nachfrage nach Putzlappen, traditionell ein wichtiger Bestandteil der Alttextilverwertung, ist stark zurückgegangen. Gründe dafür sind Produktionsverlagerungen ins Ausland und eine massiv sinkende Nachfrage im Inland.
Erschwerend kommt das veränderte Konsumverhalten der Bevölkerung hinzu. Ein stark wachsender Anteil der Kleidung, die in den Containern landet, besteht aus minderwertiger „Ultra Fast Fashion“. Diese Kleidung weist bereits nach kurzer Zeit erhebliche Mängel auf und ist dann für die Altkleidersammlung kaum noch geeignet. Der HEB weist darauf hin, dass der Kauf minderwertiger Kleidungsstücke insbesondere aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Ressourcenschutzes nicht zu empfehlen ist. In öffentlichen Altkleidercontainer sollten möglichst nur hochwertige, intakte und saubere Kleidungsstücke gegeben werden, da nur diese auch sinnvoll verwertet werden können. Stark verschmutzte, zerschlissene oder verunreinigte Kleidung und Schuhe gehören in die Restmülltonne und nicht in die Altkleidercontainer.
Ab Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Damit soll die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien gefördert werden – ein zentraler Baustein der angestrebten Kreislaufwirtschaft.