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Unsere Sammelstellen für Elektrogeräte

In Hagen sind zwei Sammelstellen für die kostenlose Abgabe der Elektroaltgeräte eingerichtet. Der Transport der Elektrogeräte zu den Sammelstellen ist selbst zu bezahlen.

Wer darf anliefern?

Privatpersonen

die ihren Wohnsitz in Hagen haben und die als Endnutzer das Elektrogerät im privaten Haushalt nutzten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie nach dem Ausweis fragen und um einen Nachweis Ihres Hagener Wohnsitzes bitten.

Gewerbetreibende

mit Sitz in Hagen und die nach Anzahl und Art Elektrogeräte wie ein privater Haushalt nutzen.Wenn Sie Gewerbetreibender sind und gewerblich mehr als die haushaltsübliche Menge an Elektrogeräten bzw. Elektrogeräte, die nur für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind, nutzen, können Sie die Geräte nicht kostenlos an der Sammelstelle entsorgen. Die HUI GmbH und der Hagener Recycling Dienst, der Werkhof gem. GmbH, bieten Ihnen einen umweltgerechten Entsorgungsweg.

Fachhändler oder andere Vertreiber von Elektrogeräten

die im Rahmen ihrer freiwilligen Rücknahme Besitzer von Elektroaltgeräten sind.
Die Geräte müssen aus privaten Haushalten aus Hagen stammen. Bei der Abgabe der Geräte an der Sammelstelle ist ein Herkunftsnachweis für die Geräte erforderlich.
Hinweis: bei Anlieferung von mehr als 20 Geräten der Gruppe 1 – 3: ist eine Anmeldung erforderlich.

Vorherige Anmeldung von „gewerblichen“ Leuchtstoffröhren ab einer Menge von 300 Stück bei der Sondermüllsammelstelle der HEB-Müllverbrennungsanlage unter Telefon: 0 23 31 35 444 152, zwecks Terminabsprache (Kapazitäten müssen vorhanden sein).

Bei der Anlieferung von Sonnenbänken dürfen keine Leuchtstoffröhren mehr montiert sein.

Was ist ein Elektrogerät?

An den Sammelstellen werden nur Elektrogeräte nach dem ElektroG kostenlos angenommen. Elektro- und Elektronikgeräte nach dem ElektroG sind:

  • Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen
  • Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.

Als Faustformel gilt:

Benötigt das Gerät für seine Hauptfunktion Strom, dann ist es ein Elektrogerät.
Hat die elektrische Energie nur Hilfs- oder Kontrollfunktion handelt es sich nicht um ein Elektrogerät nach dem ElektroG.
Ausgenommen vom Anwendungsbereich des ElektroG sind Glühbirnen und Lampen, Geräte in ortsfesten Anlagen, Elektrogeräte, die für den Einbau in Pkw bestimmt sind und Geräte, die ausschließlich militärischen Zwecken dienen.

Keine Elektrogeräte sind zum Beispiel:

  • Gasherd mit elektrischer Uhr oder elektrischer Zündung
  • Gastherme
  • benzinbetriebener Rasenmäher
  • Sessel mit elektrischer Zusatzfunktion
  • Teddybär mit Sprechfunktion
  • Steh- und Leselampen
  • Autoradio.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Gerät, das Sie an der Sammelstelle kostenlos entsorgen möchten, ein Elektrogerät nach dem ElektroG ist, rufen Sie bitte unser Kundenbüro an.

Anmeldung bei größeren Mengen und zusätzliche Hinweise

Stimmen Sie bitte mit dem Hagener Recycling Dienst einen Anlieferungstermin ab, wenn Sie mehr als 20 Elektrogeräte der Gruppen 1 – 3 abgeben möchten. Telefon: 0 23 34 92 95 - 0

  • Verunreinigte Geräte werden nicht angenommen
  • Die Zuordnung der Elektrogeräte zu den Gruppen 1 – 5 erfolgt an der Sammelstelle durch unsere Mitarbeiter
  • Transportieren Sie Ihre Geräte bruchsicher zu uns
  • Es ist hilfreich die Batterien aus den Geräten vorher zu entfernen und getrennt zu entsorgen
  • Die Verpackungen der Geräte entsorgen Sie bitte wie gewohnt