Restabfallbehälter

Da bei jedem Gewerbebetrieb Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden können, werden durch die Verordnung alle Betriebe gesetzlich verpflichtet eine "kommunale Restabfalltonne“ in angemessenen Umfang (mindestens einen Behälter) zu nutzen.

Diese oben genannten Regelungen sind in die Hagener AbfallsatzungAchtung externer Verweis, Link öffnet ein neues Fenster eingearbeitet worden und sind somit fester Bestandteil des Hagener Ortsrechts.

Wünschen Sie zur Gewerbeabfallverordnung weitere Informationen oder auch eine persönliche Beratung?

Dann schicken Sie uns einfach eine E-mail mit dem Stichwort "Gewerbeabfallverordnung" oder sprechen Sie unseren Kundenservice an: Telefon 02331 / 35 444 111, wir helfen gerne weiter!