Gewerbeabfallverordnung: Sie sind gefordert.
Zum 1. Januar 2003 trat die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Da von den Regelungen der Verordnung zahlreiche Gewerbebetriebe betroffen sind, finden Interessierte hier erste wichtige Informationen. Das Ziel der Gewerbeabfallverordnung ist die Sicherstellung einer umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmter Bau- und Abbruchabfälle, da nicht alle der bisher in der Entsorgungspraxis genutzten Wege als ordnungsgemäß, schadlos, hochwertig oder gemeinwohlverträglich eingestuft werden können.
So führt beispielsweise die Vermischung von verwertbaren Materialien mit Schad- oder Störstoffen oftmals dazu, dass eine hochwertige Verwertung von vornherein unmöglich ist.
Demnach werden als erster Ansatz der Verordnung auch Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen für Gewerbebetriebe festgelegt und eine Verwertungsquote festgeschrieben. Als Folge der hohen Anforderungen an die Verwertung fallen vermehrt Restabfälle an, so dass alle Gewerbebetriebe verpflichtet werden, einen „Restabfallbehälter“ in angemessenem Umfang zu nutzen.
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